Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Eduard-Rhein-Straße 21 - 23, 53639 Königswinter). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (TWINTEC AG mit Sitz in Königswinter; AG Siegburg HRB 9577) am 15.12.2006 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen.
Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Eduard-Rhein-Straße 21 - 23, 53639 Königswinter). Prokura erloschen: Krainski, Jochen, Neunkirchen/Saar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2006 im Wege des Formwechsels in die TWINTEC AG mit Sitz in Königswinter (41 AR 566/06 AG Siegburg) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Eduard-Rhein-Straße 21 - 23, 53639 Königswinter). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete TWIN-TEC Technologie GmbH mit Sitz in Königswinter (AG Siegburg HRB 9439) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Eduard-Rhein-Straße 21 - 23, 53639 Königswinter). Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.950.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
Twin-Tec Entwicklungsgesellschaft für emissionsreduzierende Technologien mbH, Königswinter (Eduard-Rhein-Straße 21 - 23, 53639 Königswinter). Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Kapitalbeteiligung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 21.100,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
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