Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. am 20.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG.
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Jensen, Henning E., Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒.
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.05.2009 sowie dem Zustimmungsbeschluß der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. mit Sitz in `s-Hertogenbosch, Niederlande (Handeslregister der Industrie- und Handelskammer (Kammer van Koophandel en Fabrieken) von Brabant, Niederlande, Nr. 17248088)) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts der Niederlande (Recht der übernehmenden Gesellschaft) wirksam.
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.1. Die Tyco Electronics Holding GmbH mit Sitz in Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung ist die Tyco Electronics Holding GmbH als übertragende Gesellschaft und die Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V., eine Besolten venootschap met beperkte aansrakelijkheid niederländischen Rechts, mit Sitz in Rietveldenweg 32, 5222 AR`s- Hertogenbosch, Niederlande, als aufnehmende Gesellschaft beteiligt.3. Die Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. ist im niederländischen Register der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel en Fabrieken) von Brabant, Niederlande, unter der Nummer 17248088 eingetragen.4. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das gilt nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft, die binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Verschmelzungsplans der Verschmelzung widersprechen, wird Sicherheit für ihre Forderungen geleistet.Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft, die gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft erklärt haben, bietet die übertragende Gesellschaft den Erwerb ihrer Anteile gegen eine Barabfindung an. Die Barabfindung beträgt EUR 1,00 (in Worten: ein Euro) je EUR 1,00 (in Worten: ein Euro) Nennbetrag der Geschäftsanteile an der übertragenden Gesellschaft.Das niederländische Recht, dem die Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. unterliegt, sieht kein gerichtliches Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vor. Eine Zustimmung der Anteilseigner der Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. zur Anwendung des entsprechenden nach deutschem Recht vorgesehenen Verfahren (gemäß § 15 UmwG) ist nicht geplant. Ein gerichtliches Spruchverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses mit dem Ziel einer baren Zuzahlung ist daher ausgeschlossen (§ 122h Abs. 1 UmwG). Etwaige Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft können stattdessen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft wegen eines etwaig zu niedrig bemessenen Umtauschverhältnisses anfechten.Das niederländische Recht, dem die Tyco Electronics Netherlands (Germany Holding) B.V. unterliegt, sieht ein gerichtliches Verfahren zur Kontrolle und Änderung der Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vor. Ein gerichtliches Spruchverfahren in Deutschland zur Überprüfung der Barabfindung (§ 34 UmwG) ist daher ausgeschlossen (§ 122i Abs. 2 S. 1 UmwG). Etwaige Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft können stattdessen ein entsprechendes Verfahren nach niederländischem Recht anstrengen.Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung, die über den Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber und Arbeitnehmer am Sitz der übertragenden Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschafter haben das Recht, mindestens einen Monat vor dem Datum des Anbschlusses des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsplan, den Verschmelzungsbericht und die Jahresabschlüsse am Sitz der übernehmenden Gesellschaft einzusehen.Die Anmeldung von Forderungen gegen die übertragende Gesellschaft sowie die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Tyco Electronics GmbH, Ansprechpartner: Jörg Mann, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim, oder per Telefax an: 06103- 709 3403.
Tyco Electronics Holding GmbH, Bensheim, Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim.Geschäftsanschrift: Ampèrestraße 12-14, 64625 Bensheim. Geändert, nun: Geschäftsführer: Jensen, Henning E., Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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