HRA 10643: Typhon GmbH & Co. KG, Oberhausen, Im Lipperfeld 25, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 10643: Typhon GmbH & Co. KG, Oberhausen, Im Lipperfeld 25, 46047 Oberhausen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht,Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich einzulegen.Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe dieser Verfügung, bei dem Amtsgericht Duisburg, Registergericht, eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Typhon GmbH & Co. KG, Oberhausen, Im Lipperfeld 25, 46047 Oberhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 19.12.2012 (60 IN 189/11) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Typhon GmbH & Co. KG, Oberhausen, Im Lipperfeld 25, 46047 Oberhausen.(Verwaltung und der Betrieb eines Call-Centers.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Lipperfeld 25, 46047 Oberhausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftlichen Vertreter sind für alle Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Typhon Verwaltung GmbH, Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 21756), Der Komplementärin und ihrer jeweilige Geschäftsführung ist für alle Geschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin bzw. deren Geschäftsführung, sowie sonstigen Dritten Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt worden.