3 |
c)
Förderung der Jugend- und Altenhilfe; von
Kunst und Kultur; der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; der internationalen
Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedankens; der
Entwicklungszusammenarbeit sowie die
selbstlose Unterstützung von Personen, die
die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen
(Mildtätigkeit), durch: die schul-, studiums-
und berufsbegleitende Fortbildung von
Jugendlichen i.S.d. AO durch fachliche
Beratung, Betreuung und Coaching; die
Durchführung von Veranstaltungen in
unterschiedlichsten Formaten (Vortrags-
und Seminarveranstaltungen, Workshops,
Konferenzen, kulturelle Events,
Großveranstaltungen, etc.) mit
musikalischen, künstlerischen und
kulturellen Inhalten, insbesondere zum
interkulturellen und länderübergreifenden
Wissenstransfer mit besonderer
Berücksichtigung der kulturell verbindenden
Besonderheiten; die Leistung von
Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern
im Rahmen der entwicklungspolitischen
Grundsätze und Maßnahmen der
Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland, hauptsächlich durch: die
Initiierung von Projekten zur Selbsthilfe mit
dem Ziel einen nachhaltigen Fortschritt in
Entwicklungsländern zu erreichen; die
Unterstützung von lokalen Initiativen,
gesellschaftliche Verantwortung,
insbesondere auch für Hilfsbedürftige, zu
übernehmen; Maßnahmen, um den
Entwicklungsländern zu helfen, ihre eigene
Ernährung aus eigener Kraft zu sichern;
Hilfe für Kinder, Familien und Personen, die
Opfer von Krieg, Gewalt, Vertreibung und
Verfolgung geworden sind; die
Beschaffung, den Transport und die
Verteilung von Hilfsgütern im Ausland; die
Überprüfung der Erreichung des
Gesellschaftszwecks durch
wissenschaftliche Maßnahmen zur
Messung der entwicklungspolitischen
Wirkung; die Initiierung von interkulturellen
Begegnungen im In- und Ausland zur
Förderung von Weltoffenheit sowie dem
Abbau von Vorurteilen in der Bevölkerung;
das Betreiben von Kulturzentren im In- und
Ausland mit dem Schwerpunkt der
Begegnung und Integration; die
Durchführung von wissenschaftlichen
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben;
die Information der Öffentlichkeit mit
Medien (digitalen und analogen,
audiovisuelle und Print) über das Anliegen
und die Ziele der Gesellschaft; die
Gewährung von Unterstützung an
hilfsbedürftige Personen bei Bedarf und in
Notfällen (Krisensituationen) durch Geld-
und Dienstleistungen, wie z.B. Hilfsgüter,
im Rahmen der Möglichkeiten der
Gesellschaft. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2022 hat die
Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand des
Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
27.10.2022
Dennhardt |
1 |
a)
U-Turn International gGmbH
b)
Dresden
Geschäftsanschrift:
Planstr. 4, 01108 Dresden OT Weixdorf
c)
Förderung der Jugend- und Altenhilfe; von
Kunst und Kultur; der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; der internationalen
Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedankens; der
Entwicklungszusammenarbeit sowie die
selbstlose Unterstützung von Personen, die
die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen
(Mildtätigkeit), durch: die schul-, studiums-
und berufsbegleitende Fortbildung von
Jugendlichen i.S.d. AO durch fachliche
Beratung, Betreuung und Coaching; die
Durchführung von Veranstaltungen in
unterschiedlichsten Formaten (Vortrags-
und Seminarveranstaltungen, Workshops,
Konferenzen, kulturelle Events,
Großveranstaltungen, etc.) mit
musikalischen, künstlerischen und
kulturellen Inhalten, insbesondere zum
interkulturellen und länderübergreifenden
Wissenstransfer mit besonderer
Berücksichtigung der kulturell verbindenden
Besonderheiten; die Leistung von
Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern
im Rahmen der entwicklungspolitischen
Grundsätze und Maßnahmen der
Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland, hauptsächlich durch: die
Initiierung von Projekten zur Selbsthilfe,
insbesondere die Unterstützung und
Anschubfinanzierung für
Kleinstunternehmen und Start-Ups durch
die Vergabe von Mikrokrediten, jedoch nur
soweit dies nicht erlaubnisbedürftig nach
dem KWG ist, mit dem Ziel einen
nachhaltigen Fortschritt in
Entwicklungsländern zu erreichen; die
Unterstützung von lokalen Initiativen,
gesellschaftliche Verantwortung,
insbesondere auch für Hilfsbedürftige, zu
übernehmen; Maßnahmen, um den
Entwicklungsländern zu helfen, ihre eigene
Ernährung aus eigener Kraft zu sichern;
Hilfe für Kinder, Familien und Personen, die
Opfer von Krieg, Gewalt, Vertreibung und
Verfolgung geworden sind; die
Beschaffung, den Transport und die
Verteilung von Hilfsgütern im Ausland; die
Überprüfung der Erreichung des
Gesellschaftszwecks durch
wissenschaftliche Maßnahmen zur
Messung der entwicklungspolitischen
Wirkung; die Initiierung von interkulturellen
Begegnungen durch die Organisation von
Bildungsreisen von und nach Deutschland
zur Förderung von Weltoffenheit sowie dem
Abbau von Vorurteilen in der Bevölkerung;
das Betreiben von Kulturzentren im In- und
Ausland mit dem Schwerpunkt der
Begegnung und Integration; die
Durchführung von wissenschaftlichen
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben;
die Information der Öffentlichkeit mit
Medien (digitalen und analogen,
audiovisuelle und Print) über das Anliegen
und die Ziele der Gesellschaft; die
Gewährung von Unterstützung an
hilfsbedürftige Personen bei Bedarf und in
Notfällen (Krisensituationen) durch Geld-
und Dienstleistungen, wie z.B. Hilfsgüter. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Goldberg, Rico Horst, Wilkau-Haßlau,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2022. |
a)
20.08.2022
Perband |