Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lehmann, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.08.2023
Falzone |
HRB 109188: UBIMET GmbH, Karlsruhe, Schönfeldstraße 8, 76131 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 12, 76137 Karlsruhe.
HRB 109188: UBIMET GmbH, Karlsruhe, Schönfeldstraße 8, 76131 Karlsruhe. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Blümmel, Andreas Jakob, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 109188: EWC Weather Consult GmbH, Karlsruhe, Schönfeldstraße 8, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: UBIMET GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Hedrich, Andreas Jakob, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Königshofer, Irmtraud, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 109188: EWC Weather Consult GmbH, Karlsruhe, Schönfeldstraße 8, 76131 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "UBIMET Deutschland GmbH", München (Amtsgericht München HRB 222079) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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