HRB 6732: UBR Reetmeyer Software Gesellschaft mbH, Bonn, Wachsbleiche 10, 53111 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reetmeyer GmbH (Amtsgericht Bonn, HRB 4863) am 28.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6732: UBR Reetmeyer Software Gesellschaft mbH, Bonn, Wachsbleiche 10, 53111 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2020 mit der UBR Unternehmensberatung Reetmeyer GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4863) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.