UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, (Herbert-Weichmann-Straße 24, 22085 Hamburg).Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, (Herbert-Weichmann-Straße 24, 22085 Hamburg).Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung des Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 28.04.2010 in der Handelsregistersache der UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbHDer Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 28.04.2010 in der Handelsregistersache der UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, HRB 94029 (Fall 2) wird der UBS Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH, Herrn Boris Drenker, im Wege der öffentlichen Zustellung zugestellt. Die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten lautet: Postfach 550204, 22562 Hamburg.Mittels des zuzustellenden Beschlusses vom 28.04.2010 hat das Amtsgericht Hamburg den Widerspruch vom 18.12.2008 gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft zurückgewiesen. Der Beschluss vom 28.04.2010 kann beim Amtsgericht Hamburg, Registergericht, Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg eingesehen werden.Gegen den Beschluss vom 28.04.2010 ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§§ 141a Abs. 2, 141 Abs. 3 S. 2, 22 FGG). Durch die öffentliche Zustellung des Beschlusses wird die Beschwerdefrist in Gang gesetzt. Nach deren Ablauf ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar.
UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, (Herbert-Weichmann-Straße 24, 22085 Hamburg).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, (Herbert-Weichmann-Straße 24, 22085 Hamburg). HRB 94029 31.07.2009 Amtsgericht HamburgBESCHLUSSIn der Handelsregistersache der UBS Immobilien- und Projektentwicklung GmbH beschließt das Amtsgericht Hamburg, Abteilung 66, durch den Richter am Amtsgericht Dr. Wellhausen:Der Widerspruch vom 18.12.2008 gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft wird auf Kosten der Gesellschaft zurückgewiesen.Gründe:Die Entscheidung beruht auf § 141a Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 141 Abs. 3 FGG. Die Gesellschaft ist vermögenslos.Das folgt aus den Feststellungen des Finanzamts Borken vom 07.11.2008. Der Widerspruch der Gesellschaft vom 18.12.2008 wurde trotz einer entsprechenden Aufforderung des Gerichts mit Schreiben vom 30.12.2008 nicht ausreichend begründet. Der Löschung steht nicht entgegen, dass nach den Angaben des Widerspruchsführers Bilanzen der Gesellschaft nicht verfügbar seien. Wie mit Schreiben des Gerichts vom 30.12.2008 im Einzelnen ausgeführt, hätte das Vorhandensein von Aktivvermögen auch auf andere Weise dargelegt werden können, insbesondere durch Erstellung einer Inventarliste oder Einreichung aktueller Kontoauszüge.Es wird die öffentliche Zustellung des Beschlusses und aller folgenden Entscheidungen in dieser Sache an den Widerspruchsführer gem. §§ 16 Abs. 2 FGG, 186 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung bewilligt.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§§ 141a Abs. 2, 141 Abs. 3 S. 2, 22 FGG).
NATURAL ENERGY PROJECT GmbH, Heiden (Herbert-Weichmann-Straße 24, 22085 Hamburg). Hamburg. Der Sitz ist von Heiden nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRB 94029) verlegt.