HRB 7015: UCE GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lauterbach-Knab, Ute, Bayreuth, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Jörg, Ködnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7015: UCE GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Lauterbach-Knab, Ute, Bayreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7015: UCE GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Die Ausgliederung wurde am 21.08.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 4489).
HRB 7015: UCE GmbH, Heinersreuth, Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.8.2019. Geschäftsanschrift: Bayreuther Str. 32, 95500 Heinersreuth. Gegenstand des Unternehmens: ist die Herstellung von Etiketten sowie ähnlichen Selbstklebeprodukten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knab, Christian, Bayreuth, * ‒.‒.‒‒; Lauterbach-Knab, Ute, Bayreuth, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen UCE-Druckservice, Inh. Christian Knab e.K., mit dem Sitz in Heinersreuth (Amtsgericht Bayreuth HRA 4489). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.