HRB 16853: UCG GmbH, Korschenbroich, Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG wegen bestandskräftiger Gewerbeuntersagung von Amts wegen gelöscht.
HRB 16853: UCG GmbH, Korschenbroich, Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 395 FamFG wegen bestandskräftiger Gewerbeuntersagung von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16853: UCG GmbH, Korschenbroich, Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Der Gesellschaft und der Geschäftsfüherin wurden jeweils mit Ordnungsverfügung vom 19. Juni 2015, bestandskräftig seit dem 25. Juli 2015, die weitere selbständige Ausübung des Gewerbes sowie aller anderen Gewerbe gem. § 35 GewO untersagt.
UCG GmbH, Korschenbroich, Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Bestellt als Geschäftsführer: Heising, Nadine, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Berichtigung von Amts wegen des Familiennamens der Geschäftsführerin nach Eheschließung.
UCG GmbH, Korschenbroich, Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. August 2012. Geschäftsanschrift: Maternusstraße 37, 41352 Korschenbroich. Gegenstand: IT Strategie-Beratung (Beratung, Konzeption, Implementierung, Migration, Erweiterung von IT-Infrastrukturen und Office Dienstleistungen), sowie grafische Dienstleistungen und Marketing-Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.. Geschäftsführer: Heymanns, Nadine, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.