UGI UNITY Grundbesitz und Investitions-GmbH, Aachen (Rütscher Straße 211, 52070 Aachen). Von Amts wegen wird vermerkt, dass die Gesellschaft gemäß §§ 144 a Abs. 2 und 4 FGG, 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG wegen eines festgestellten Satzungsmangels (nichtige Bestimmung über den Firmensitz) aufgelöst ist.
UGI UNITY Grundbesitz und Investitions-GmbH, Aachen (Rütscher Straße 211, 52070 Aachen). ). Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
UGI UNITY Grundbesitz und Investitions-GmbH, Aachen (Rütscher Straße 211, 52070 Aachen). Offenbar hat die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, so dass die entsprechende Angabe im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zutreffend und damit nichtig ist.Sie werden daher aufgefordert, binnen 2 Monaten ab Zugang dieser Verfügung a) eine entsprechende Satzungsänderung in Form eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses undb) eine entsprechende Handelsregisteranmeldungzu veranlassen und innerhalb der o.g. Frist eine etwaige Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.