HRB 741397: Uhrebein Verwaltungs GmbH, Leutkirch im Allgäu, Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Firma von Amts wegen berichtigt in: UHREBEIN Verwaltungs GmbH.
HRB 741397: Uhrebein Verwaltungs GmbH, Leutkirch im Allgäu, Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Uhrebein, Renate, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒.
HRB 741397: Uhrebein Verwaltungs GmbH, Leutkirch im Allgäu, Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2020. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen und Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Uhrebein, Roland, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Uhrebein Verwaltungs GmbH & Co. KG", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRA 723736) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 741397: Uhrebein Verwaltungs GmbH, Leutkirch im Allgäu, Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2020. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen und Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Uhrebein, Roland, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Uhrebein Verwaltungs GmbH & Co. KG", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRA 723736) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRA 723736: Uhrebein Verwaltungs GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu, Rathausstraße 5, 88299 Leutkirch im Allgäu. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.11.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Uhrebein Verwaltungs GmbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 741397) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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