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UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt (HRB 127802)

Firmendaten

Anschrift
Theodor-Heuss-Allee 70
60486 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 127802
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 127802 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.03.2022 hat die UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände, deren Verkehrswert ermittelt werden kann, investieren: - Wertpapiere i.S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, - Derivate i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, - Bankguthaben i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, - Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU oder ausländischen Investmentvermögen i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, - Derivate i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, - Bankguthaben i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, - Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, - Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, - Derivate i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, - Bankguthaben i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, - Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU oder ausländischen Investmentvermögen i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt sonstige Tätigkeiten, die mit der kollektiven Vermögensverwaltung unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b. die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind und c. sonstige Tätigkeiten, die mit den genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 6. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 21.625.000,00 EUR. Die UI BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit neun Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.04.2024)

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Registermeldungen 10

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Jovy, Kurt, München, * ‒.‒.‒‒
a)
19.04.2024
Dittberner
b)
Fall 12
9 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Zahorodnyj, Jörg, Rodgau, * ‒.‒.‒‒
a)
22.03.2024
Dittberner
b)
Fall 11
8 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hintze, Kay, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Hintze, Kay, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
a)
12.01.2024
Nagel
b)
Fall 10
7 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand der Tätigkeit ist die Verwaltung
von inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden
Vermögensgegenstände, deren
Verkehrswert ermittelt werden kann,
investieren:
- Wertpapiere i.S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a)
KAGB,
- Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2
Nr. 2 b) KAGB,
- Derivate i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c)
KAGB,
- Bankguthaben i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2
d) KAGB,
- Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e)
KAGB, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f)
KAGB,
- Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU oder
ausländischen Investmentvermögen i.S.v. §
284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
- Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen i.S.v. § 284
Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB.
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
- Wertpapiere i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a)
KAGB,
- Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2
Nr. 2 b) KAGB,
- Derivate i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c)
KAGB,
- Bankguthaben i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2
d) KAGB,
- Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e)
KAGB, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f)
KAGB,
- Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen i.S.v. §
284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
- Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 i)
KAGB.
- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß §
283 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
- Wertpapiere i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 a)
KAGB,
- Geldmarktinstrumente i.S. v. § 284 Abs. 2
Nr. 2 b) KAGB,
- Derivate i. S. v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 c)
KAGB,
- Bankguthaben i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 d)
KAGB,
- Immobilien i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 e)
KAGB, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 f)
KAGB,
- Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU oder
ausländischen Investmentvermögen i.S.v. §
284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
- Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann i.S.v. § 284 Abs. 2 Nr. 2 i)
KAGB.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4. Die Gesellschaft betreibt sonstige
Tätigkeiten, die mit der kollektiven
Vermögensverwaltung unmittelbar
verbunden sind.
5. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
b. die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind und
c. sonstige Tätigkeiten, die mit den
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
6. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
08.11.2023
Dittberner
b)
Fall 9
6 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Tayfun, Taras-Tommy, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Hintze, Kay, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
a)
12.04.2023
Senfleben
b)
Fall 6
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Historie 7

19.04.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kurt Jovy
Prokurist

22.03.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jörg Zahorodnyj
Prokurist

12.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Kay Hintze
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kay Hintze
Geschäftsführer

12.04.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Taras-Tommy Tayfun
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kay Hintze
Prokurist

05.10.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Zahorodnyi
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas B. Wedewer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Melanie Groh
Prokurist

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