Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Güroglu, Murat, Wesseling, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.09.2024
Raspels |
18 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Wirtschaftsplan,
Jahresabschluss und Lagebericht) Ziffer 1 beschlossen. |
a)
18.04.2024
Klüsener |
HRB 13569: UKB Catering GmbH, Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Pröbstl, Alexander, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. jur. Schwedhelm, Stephanie, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13569: UKB Catering GmbH, Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Perls, geborene Bovelet, Caroline, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13569: UKB Catering GmbH, Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege und von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zweck darüber hinaus ist die Beschaffung von Mitteln für die Körperschaft zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit dem gemeinnützigen BgA Universitätsklinikum des Universitätsklinikums Bonn AöR, dem gemeinnützigen BgA Weiterbildung und Kongresse des Universitätsklinikums Bonn AöR sowie mit den gemeinnützigen Schwestergesellschaften UKB Patientenservice GmbH und UKB Gebäudereinigung GmbH. Die Serviceleistungen können aber auch an andere gemeinnützige Körperschaften, Institutionen und Organisationen erbracht werden. Die Art der Kooperation erfolgt in der Weise, dass die Servicegesellschaft bei den Aufgaben des gemeinnützigen BgA Universitätsklinikum des Universitätsklinikums Bonn AöR, des gemeinnützigen BgA Kongresse und Weiterbildung des Universitätsklinikums Bonn AöR und der gemeinnützigen Schwestergesellschaften im Rahmen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Wissenschaft mitwirkt. Der Satzungszweck wird dabei unter anderem durch Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Krankenversorgung verwirklicht. Gegenstand der Kooperation ist insbesondere die Erbringung von folgenden Serviceleistungen: Sämtliche Verpflegungs- und Versorgungsdienste, insbesondere der Betrieb der Zentralküche und der Diätküche für die Patientenversorgung, einer Cateringabteilung und sonstiger Lebensmittelservices. Die Geschäftsführung kann weitere Maßnahmen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke beschließen. 4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Vereinbarungen -soweit rechtlich zulässig- über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen, soweit dies mit den Vorschriften der §§ 51 ff. der Abgabenordnung vereinbar ist. 5. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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