UKH Ulmer Kiesholding GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm.Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frischbeton SCHWENK GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag einen Teil ihrers Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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