Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Robinson, Ryan David, Wheaton, Illinois / USA -
Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Schjøtz, Gitte, Værløse/Dänemark / Dänemark,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.01.2025
Schreiner
b)
Fall 22 |
HRB 11290: UL International Germany GmbH, Neu-Isenburg, Admiral-Rosendahl-Straße 9, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jesudas, Sajeev, Chicago/USA, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11290: UL International Germany GmbH, Neu-Isenburg, Admiral-Rosendahl-Straße 9, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bautz, Mirko, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11290: UL International Germany GmbH, Neu-Isenburg, Admiral-Rosendahl-Straße 9, 63263 Neu-Isenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Rübenach, Ingo, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11290: UL International Germany GmbH, Neu-Isenburg, Admiral-Rosendahl-Straße 9, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UL International TTC GmbH mit dem Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 12550) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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