ULLA- Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Karl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Vortec Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH am 20.06.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
ULLA- Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Karl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der Vortec Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 33966) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ULLA- Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (Karl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf). Der mit der PEINA Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 12404) am 27.04.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 08.12.2006 mit Wirkung zum 01.01.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der PEINA Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.