Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Geist, Ulrich, Wiesthal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.04.2024
Förster |
HRB 7475: ULLTECH AG Haustechnik und Dienstleistungen, Aschaffenburg, Magnolienweg 25, 63741 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Vorstand: Groh, Elmar, Kleinostheim, * ‒.‒.‒‒; Roth, Hans-Werner, Waldaschaff, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Geist, Ulrich, Wiesthal, * ‒.‒.‒‒; Roth, Michael, Waldaschaff, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Geist, Ulrich, Wiesthal, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Englert, Matthias, Hösbach, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Aschaffenburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 7475: ULLTECH AG Haustechnik und Dienstleistungen, Aschaffenburg, Magnolienweg 25, 63741 Aschaffenburg. Die Hauptversammlung vom 23.08.2018 hat die Änderung des § 18 der Satzung beschlossen.
HRB 7475: ULLTECH AG Haustechnik und Dienstleistungen, Aschaffenburg, Magnolienweg 25, 63741 Aschaffenburg. Beim Amtsgericht Aschaffenburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 7475:ULLTECH AG Haustechnik und Dienstleistungen, Aschaffenburg, Magnolienweg 25, 63741 Aschaffenburg.Die ULLTECH Solar Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11285) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2015 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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