HRB 2884: ULRA Wohnungsbaugesellschaft mbH, Korschenbroich, Martinshütte 101, 41352 Korschenbroich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SaRA Wohnungsbaugesellschaft mbH am 12.06.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
ULRA Wohnungsbaugesellschaft mbH, Korschenbroich, Martinshütte 101, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. Mai 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24. Mai 2013 mit der SaRA Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRB 7716) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.