HRB 31687: ULRICH BLASS Berufsbekleidung & Outdoor GmbH, Leipzig, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens. Neuer Gegenstand: Der Handel und die Produktion von Berufs-, Arbeitsschutz- und Outdoorbekleidung einschließlich der Beratung und Durchführung verkaufsnaher Dienstleistungen.
HRB 31687: ULRICH BLASS Berufsbekleidung & Outdoor GmbH, Leipzig, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2015. Geschäftsanschrift: Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Produktion von Berufs-, Arbeitsschutz- und Outdoorbekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blaß, Ulrich, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens ULRICH BLASS Berufsbekleidung und Outdoor e.K. mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17430) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Augliederungsplan vom 17.08.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.