HRB 5690: UM Vermögensverwaltung GmbH, Duisburg, Herkenweg 35, 47226 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Malz, Uwe, Elektromeister, Duisburg. Bestellt als Geschäftsführer: Malz, Anna, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5690: UM Vermögensverwaltung GmbH, Duisburg, Hochstraße 221, 47228 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Herkenweg 35, 47226 Duisburg.
HRB 5690: Malz und Blömeke GmbH, Duisburg, Hochstraße 221, 47228 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: UM Vermögensverwaltung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.
Elektro Malz GmbH, Duisburg, Hochstraße 221, 47228 Duisburg.Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Malz und Blömeke GmbH. Geschäftsanschrift: Hochstraße 221, 47228 Duisburg. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Führung eines Elektrohandwerkbetriebes sowie der Vertrieb von Elektroartikeln aller Art; die Erbringung von Serviceleistungen an Klima-, Lüftungs- und Haustechnischen Anlagen, deren Handel und Errichtung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Elektro Malz GmbH, Duisburg, Hochstraße 221, 47228 Duisburg.Geschäftsanschrift: Hochstraße 221, 47228 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der Blömeke Klima- und Lüftungsservice GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 19224) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.