UMLAND Plauener Spitzen GmbH, Plauen (Schloßstraße 14, 08523 Plauen). Die Verschmelzung wurde am 22.06.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Chemnitz, HRA 809) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
UMLAND Plauener Spitzen GmbH, Plauen (Schloßstraße 14, 08523 Plauen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Firma Kurt Stubenrauch Spitzen & Gardinen, Inh.: Elke Umland mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRA 809 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.