HRA 49146: UMS Consulting GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 291 b, 60314 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UMS Universal Management Services (Training) GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 48920) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 49146: UMS Consulting GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 291 b, 60314 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, das Training und das Coaching gegen Entgelt von Personen, Firmen, Behörden, Verbänden sowie sonstigen privaten und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland in allen Fragen der Unternehmensführung, Organisation, Automation und Personalführung und Prozessoptimierung basierend auf wissenschaftlichen Methoden. Des Weiteren die Realisierung von Beratungsprojekten oder Lösung anderer, zeitlich befristeter Aufgaben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 291 b, 60314 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: UMS Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105982). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der UMS Universal Management Services (Consulting) GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 53102). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.