UMS Neuromed AG, Castrop-Rauxel (Westring 170, 44575 Castrop-Rauxel). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Dortmund HR B 18876) am 15. März 2005 wirksam geworden.
UMS Neuromed AG, Castrop-Rauxel (Westring 170, 44575 Castrop-Rauxel). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.12.2004 im Wege des Formwechsels in die UMS Neuromed GmbH mit Sitz in Castrop-Rauxel umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.