UNAPHOT Photo-Uhren-Schmuck-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna (Heggeweg 1, 59425 Unna). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
UNAPHOT Photo-Uhren-Schmuck-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna (Heggeweg 1, 59425 Unna). Herrn Wolfgang Gniech, Königstraße 55, 59174 Kamen. Sehr geehrter Herr Gniech, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 04.08.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse abgelehnt worden. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen.Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
UNAPHOT Photo-Uhren-Schmuck-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna (Heggeweg 1, 59425 Unna). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nunmehr Liquidator: Gniech, Wolfgang, Unna. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 170/09) vom 04.08.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.