HRB 119106: UNEX GmbH, Hamburg, Heidhörn 7, 22307 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der SIA "UNEX Baltic" mit Sitz in Liepaja, Lettland (Lettische Handelsregister Nr.: LV52103067171) am 28.6.2018 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 119106: UNEX GmbH, Hamburg, Heidhörn 7, 22307 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 14.09.2017 mit der SIA "UNEX Baltic" mit Sitz in Liepaja, Lettland (Lettische Handelsregister Nr.: LV52103067171) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des lettischen Rechts mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 119106: UNEX GmbH, Hamburg, Heidhörn 7, 22307 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages bei dem Handelsregister eingereicht: An der Verschmelzung sind die UNEX GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 119106, als übertragende Gesellschaft, und die "SIA UNEX Baltic" mit Sitz in Liepaja, Lettland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Bei der "SIA UNEX Baltic" handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach lettischem Recht, eingetragen im lettischen Handelsregister unter LV52103067171. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen UNEX GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten UNEX GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der UNEX GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der UNEX GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der UNEX GmbH unter deren Geschäftsanschrift Heidhörn 7, in 22307 Hamburg, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der UNEX GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden lettischen SIA UNEX Baltic ergeben sich aus § 345 des Lettischen Handelsgesetzbuches (Latvijas Republikas Komerclikums). Danach sind die Gläubiger berechtigt, Forderungen innerhalb der in der Mitteilung über die Reorganisation angegebenen Frist geltend zu machen, die einen Monat nach Veröffentlichung der Mitteilung nicht unterschreiten kann. Vollständige Auskünfte über die grenzüberschreitende Verschmelzung und die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können bei der SIA UNEX Baltic, Anschrift: Liela iela 11, LV- 3401 Liepaja, Lettland, eingeholt werden.c) Die UNEX GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.d) Die "SIA UNEX Baltic" hat einen Minderheitsgesellschafter. Der Minderheitsgesellschafter hat folgende Rechte: Einwände gegen Reorganisation ohne Ausstellung eines Reorganisationsprospektes zu erheben (§ 339 des Lettischen Handelsgesetzbuchs);Einwände gegen Reorganisation ohne Prüfung des vereidigten Buchprüfers zu erheben (§ 340 des Lettischen Handelsgesetzbuchs);sich spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung anlässlich der Genehmigung des Reorganisationsplans mit den Unterlagen vertraut zu machen (§ 343 des Lettischen Handelsgesetzbuchs);innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Mitteilung über die Reorganisation das Gericht mit der Bitte anzurufen, den Beschluss über die Reorganisation für ungültig zu erklären (§ 346 des Lettischen Handelsgesetzbuchs);sofern ein Gesellschafter mit der Reorganisation nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Reorganisation verlangen, dass die übernehmende Gesellschaft seine Geschäftsanteile kauft oder ihn berechtigt, seine Geschäftsanteile einer anderen Person zu übereignen (§ 353 des Lettischen Handelsgesetzbuchs).
HRB 119106: UNEX GmbH, Hamburg, Billstraße 139, 20539 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heidhörn 7, 22307 Hamburg.
HRB 119106: UNEX GmbH, Hamburg, Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Billstraße 139, 20539 Hamburg.