UNICBLUE Digital GmbH, Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 320, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2012 mit der UNICBLUE Kommunikation GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (HRA 1905) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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