UNION Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (Theodor-Heuss-Allee 90-98, 60486 Frankfurt am Main).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Union-Druckerei- und Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 30.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
UNION Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (Theodor-Heuss-Allee 90-98, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10./17.06.2008 mit der Union-Druckerei- und Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7093) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.