UNISERVE GmbH & Co. GEBÄUDEREINIGUNG KG, Freiberg, Am St. Niclas-Schacht 11, 09599 Freiberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Uniserve Verwaltungs-GmbH, Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 22736). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Uniserve GmbH & Co. Gebäudereinigung KG, Freiberg, Am St. Niclas-Schacht 11, 09599 Freiberg.Die Firma ist geändert. Neue Firma: UNISERVE GmbH & Co. GEBÄUDEREINIGUNG KG.
Uniserve GmbH & Co. Gebäudereinigung KG, Freiberg (Am St.-Niclas-Schacht 11, 09599 Freiberg). Die Universal-Reinigungsdienst GmbH Meißen mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRB 3651 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Uniserve GmbH & Co. Gebäudereinigung KG, Freiberg (Am St.-Niclas-Schacht 11, 09599 Freiberg). Die Universal-Reinigungsdienst GmbH Freiberg mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz, HRB 2497) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Uniserve GmbH & Co. Gebäudereinigung KG, Freiberg (Am St.-Niclas-Schacht 11, 09599 Freiberg). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Uniserve Verwaltungs-GmbH, Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 22736), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.