UNIT Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Essen, (Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AV Agrar Versicherungsmakler GmbH am 23.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
UNIT Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Essen, (Theodor-Althoff-Str. 45, 45133 Essen).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der AV Agrar Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 44771 B) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
UNIT Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Essen, (Theodor-Althoff-Str. 45, 45133 Essen).Die Westdeutsches Versicherungskontor Bruno Gervais GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 19232) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.