UNITUBE GmbH, Etzbach, Im Industriepark 3, 57539 Etzbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden UNIWELL Rohrsysteme GmbH & Co. KG mit Sitz in Ebern am 05.09.2011 eingetragen worden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
UNITUBE GmbH, Etzbach, Im Industriepark 3, 57539 Etzbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der UNIWELL Rohrsysteme GmbH & Co. KG mit Sitz in Ebern (Amtsgericht Bamberg, HRA 11379) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.