HRB 13039: UNIVERSA GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 7a, 46049 Oberhausen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Eisenhammer 18, 46049 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kowa, Klaus Dieter, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13039: UNIVERSA GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 7a, 46049 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.07.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 13039: UNIVERSA GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 7a, 46049 Oberhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Kowa, Isolde Emilie, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 13039: UNIVERSA GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 18 a, 46049 Oberhausen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Eisenhammer 7a, 46049 Oberhausen.
HRB 13039:UNIVERSA GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 18 a, 46049 Oberhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der An- und Verkauf von Immobilien aller Art, die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien einschließlich der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen sowie der Betrieb eines Hotels. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2014 mit der Hotel Zum Eisenhammer UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 23504) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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