HRA 44537 B: UNUSUALS GmbH & Co. KG, Berlin, Choriner Straße 56, 10435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 44537 B: UNUSUALS GmbH & Co. KG, Berlin, Choriner Straße 56, 10435 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: UNUSUALS Verwaltungs GmbH; von der Vertretung ausgeschlossen; Liquidator: 2. Braungardt, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
UNUSUALS GmbH & Co. KG, Berlin, Choriner Straße 56, 10435 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Choriner Straße 56, 10435 Berlin.
UNUSUALS GmbH & Co. KG, Berlin, Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin, (Gegenstand: Betrieb eines Internetportals für die Bereitstellung und Vermittlung von eigenen und fremden Dienstleistungen für Film- und Medienprojekte. Der Gegenstand umfasst auch die Vermittlung von Kontakten im Film- und Medienbereich sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). ; UNUSUALS GmbH & Co. KG; Berlin; Geschäftsanschrift:; Große Hamburger Str. 17, 10115 Berlin; Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.; Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. UNUSUALS Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129971 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der UNUSUALS GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107170 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.11.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..