UNYLON POLYMERS AG, Guben(Forster Str. 72, 03172 Guben). Die Umwandlung ist mit der am 02.02.2006 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Cottbus, HRB 7461) wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
UNYLON POLYMERS AG, Guben(Forster Str. 72, 03172 Guben). Die Hauptversammlung vom 12.12.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die UNYLON POLYMERS GmbH in Guben beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
UNYLON POLYMERS AG, Guben(Forster Str. 72, 03172 Guben). Grundkapital: 9.000.000 EUR. Auf Grund der am 17.01.2003 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2005 1.100.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 9.000.000 EUR. Der Aufsichtsrat hat am 12.12.2005 beschlossen, § 4 Abs. 1 und 4 der Satzung entsprechend der Ausgabe der Bezugsaktien zu ändern. (Bedingtes Kapital: 2006/Null); Das bedingte Kapital vom 17.01.2003 ist ausgeschöpft. (Bedingtes Kapital 2006/Null).
UNYLON POLYMERS AG, Guben(Forster Str. 72, 03172 Guben). Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Die Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden..