UP Technologie Transfer- GmbH, Aachen, Am Reulert 19, 52078 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
UP Technologie Transfer- GmbH, Aachen, Am Reulert 19, 52078 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil die Gesellschaft offenbar seit längerer Zeit keine geschäftlichen Vorgänge mehr abwickelt. Die durch Erbschein vom 08.12.2010 in ihrer Erbenstellung nachgewiesene Erbin des Verstorbenen Alleingesellschafters und letzten Geschäftsführers hat Vermögenslosigkeit mitgeteilt und auch einen Bescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt vom 23.08.2010 zur Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vorgelegt. Dass gegen die Gesellschaft Forderungen bestehen, steht einer Löschung nicht im Wege, zumal diese Forderungen gegen die Gesellschaft wegen deren Vermögenslosigkeit ohnehin nicht beigetrieben werden können. Ermittlungsansätze zu weiterem Vermögen der Gesellschaft liegen nicht vor.Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten geen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
UP Technologie Transfer- GmbH, Aachen, Am Reulert 19, 52078 Aachen. von Amts wegen gelöscht Geschäftsführer: Prof.Dr. Pleßmann, Klaus Wilhelm, Hochschullehrer, Aachen.
UP Technologie Transfer- GmbH, Aachen, Am Reulert 19, 52078 Aachen. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts ist der Geschäftsführer verstorben.E ist deshalb beabsichtigt, diesen von Amts wegen aus dem Handelsregister zu löschen. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen 3 Monaten den Fortbestand dessen Geschäftsführerstellung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.