UPF Unique Property Finance GmbH, Gütersloh, Neuenkirchener Str. 170, 33332 Gütersloh.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
UPF Unique Property Finance GmbH, Gütersloh, Neuenkirchener Str. 170, 33332 Gütersloh.Geschäftsanschrift: Neuenkirchener Str. 170, 33332 Gütersloh. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Nunmehr Liquidator: Schönborn, Siegfried, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Amaddio, Luigi, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
UPF Unique Property Finance GmbH, Gütersloh (Neuenkirchener Str. 170, 33332 Gütersloh). Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Tätigkeit als Bauträger, die Errichtung von Gebäuden auf fremden Grund durch Drittunternehmen sowie die Durchführung von Baubetreuungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Versicherungsmaklers, die Vermittlung von Bank-, Bauspar- und Versicherungsdarlehn sowie die Vermittlung von Bausparverträgen und Investmentfonds, wobei dieseVermittlungstätigkeit ausschließlich umfassen darf - die Anlage und/oder Abschlußvermittlung im Sinnedes § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, - von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, - für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr. 1 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizensierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und /oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.