HRB 80916: UPLINK Infrastructure GmbH, Düsseldorf, Heerdter Sandberg 32, 40549 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.06.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80916: UPLINK Infrastructure GmbH, Düsseldorf, Heerdter Sandberg 32, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der UPLINK Network GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 71557) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2022 Teile des Vermögens der UPLINK Network GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 71557), nämlich den Geschäftsbereich "Antennen", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80916: UPLINK Infrastructure GmbH, Düsseldorf, Heerdter Sandberg 32, 40549 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seibert, Lars, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 80916: UPLINK Infrastructure GmbH, Düsseldorf, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heerdter Sandberg 32, 40549 Düsseldorf.
HRB 80916: UPLINK Infrastructure GmbH, Düsseldorf, Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ihlow, Florian, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
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