UR-ZEIT TEC-SUPPORT GmbH & Co. KG, München (Seidlstr. 4, 80335 München). Die Verschmelzung wurde am 23.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 105154).
UR-ZEIT TEC-SUPPORT GmbH & Co. KG, München (Seidlstr. 4, 80335 München). Die Ausgliederung wurde am 08.04.2004 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 68953). Geändert, nun persönlich haftender Gesellschafter: UR-ZEIT TEC-SUPPORT Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 149985), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis für sich und ihre jeweiligen Geschäftsführer, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der UR-ZEIT GmbH technischer Personalservice mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 105154) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.