URA Rating Agentur Aktiengesellschaft, München, Maximiliansstraße 40/II, 80539 München. Die Hauptversammlung vom 22.05.2013 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "URA Rating Agentur GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 205951) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
URA Rating Agentur Aktiengesellschaft, München, Maximiliansstraße 40/II, 80539 München. Prokura erloschen: Reiter, Markus, Petting, * ‒.‒.‒‒.
URA Rating Agentur Aktiengesellschaft, München, Maximiliansstraße 40/II, 80539 München.Geschäftsanschrift: Maximiliansstraße 40/II, 80539 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Reiter, Markus, Petting, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Stitzl, Margit, Trostberg, * ‒.‒.‒‒.
URA Unternehmens Ratingagentur Aktiengesellschaft, München (Maximiliansstraße 40/II, 80539 München). Die Hauptversammlung vom 09.07.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: URA Rating Agentur Aktiengesellschaft.
URA Unternehmens Ratingagentur Aktiengesellschaft, München (Lindenstraße 38, 81545 München). Die Hauptversammlung vom 07.12.2006 und 21.12.2006 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 900.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Grundkapital, Aktien), 5 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.