URBANA Fernwärme Rügen GmbH, Hamburg (Heidenkampsweg 40, 20097 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Urbana Fernwärme GmbH am 30.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
URBANA Fernwärme Rügen GmbH, Hamburg (Heidenkampsweg 40, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.02.2007 mit der Urbana Fernwärme GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 10216) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.