HRB 9996 CB: URMO Grundstücks GmbH, Bestensee, Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 9996 CB: URMO Grundstücks GmbH, Bestensee, Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Theisinger, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Bestensee; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 ist die Gesellschaft zum 31.12.2015 aufgelöst.
HRB 9996 CB: URMO Grundstücks GmbH, Bestensee, Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Bemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRB 17786 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
HRB 17786 P: URMO Grundstücks GmbH, Bestensee, Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Cottbus unter HRB 9996 CB geführt. Von Amts wegen eingetragen.
URMO Grundstücks GmbH, Bestensee, Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Die inländische Geschäftsanschrift: Rathenaustraße 13, 15741 Bestensee. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.08.2010 ist die GVVUB-Gesellschaft für Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Bestensee, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 20557 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.