HRB 2763: USCF Consulting & Service GmbH, Hamm, Buschkampstraße 11, 59077 Hamm. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
USCF Consulting & Service GmbH, Hamm, Buschkampstraße 11, 59077 Hamm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der FloridaDreamHouse UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 6531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
USCF Holding GmbH, Hamm, Buschkampstraße 11, 59077 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr Neue Firma: USCF Consulting & Service GmbH. Geschäftsanschrift: Buschkampstraße 11, 59077 Hamm. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2011 mit der U.S.C.F. Consulting GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm HRB 5422) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
U.S.C.F. Investitions- und Beratungsgesellschaft mbH, Hamm (Buschkampstr. 11, 59077 Hamm). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: USCF Holding GmbH.