USE Umwelt Sonne Energie GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Str. 2, 72760 Reutlingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.04.2011 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "U|S|E AG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 737495) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
USE Umwelt Sonne Energie GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Str. 2, 72760 Reutlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.644.500,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 3.000.000,00 EUR.
USE Umwelt Sonne Energie GmbH, Holzgerlingen, Robert-Bosch-Straße 3, 71088 Holzgerlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Neue Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 2, 72760 Reutlingen.
USE Umwelt Sonne Energie GmbH, Holzgerlingen, Robert-Bosch-Straße 3, 71088 Holzgerlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.02.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "USE Projects GmbH", Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 17183) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
USE Umwelt Sonne Energie GmbH, Holzgerlingen, Robert-Bosch-Straße 3, 71088 Holzgerlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2010 mit Nachtrag vom 26.11.2010 und 01.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 27.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 355.500,00 EUR.
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