Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
c)
die diskriminierungsfreie, allen Akteuren im
Tourismusbereich zugutekommende und im
allgemein wirtschaftlichen Interesse
liegende Förderung des Tourismus im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland auf der Insel Usedom und der
Stadt Wolgast.
Die Gesellschaft erbringt das
Destinationsmarketing für die Insel Usedom
und die Stadt Wolgast und nach Maßgabe
gesonderter Auftragserteilung die
Vermarktung des lokalen
Wirtschaftsraumes im Hoheitsgebiet des
jeweiligen Gesellschafters.
Die Gesellschaft koordiniert Aufgaben des
Destinationsmanagements für die Insel
Usedom und die Stadt Wolgast. Hierzu
gehören insbesondere:
. Abrechnung der gemeinsamen Kurabgabe
und damit einhergehend die
treuhänderische Verwaltung der
Kurabgabemittel sowie die Koordination der
Vor- und Nachkalkulation inkl. etwaiger
Anpassungen an der harmonisierten
Satzung
. Inhaber der Marke "UsedomCard" inkl.
Erbringung erforderlicher Marketing- und
Kommunikationsleistungen sowie
Lizenzinhaber der regionalen AVS-
Cardplattform
. Inselweite Tourismuskoordination zur
Umsetzung des Tourismuskonzeptes
(fertiggestellt am 16.05.2023) und
Sicherung des Prädikats "Tourismusregion"
Die Gesellschaft darf bei ihrer Tätigkeit im
Rahmen der Förderung des Tourismus auf
der Insel Usedom und der Stadt Wolgast
einzelne Unternehmen,
Unternehmensgruppen oder einzelne
öffentliche Einrichtungen nicht speziell
fördern. Einzelne Unternehmen,
Unternehmensgruppen oder einzelne
öffentliche Einrichtungen dürfen auch nicht
spezielle Nutznießer der Tätigkeit der
Gesellschaft sein.
Die Gesellschaft übernimmt insbesondere
Aufgaben der touristischen
Wirtschaftsförderung aus Gründen einer
verbesserten Entwicklung der Destination
Insel Usedom im Tourismus- und
Freizeitbereich, sowie aller damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen, die
der Stärkung und Förderung der
Wirtschaftsräume innerhalb der Insel
Usedom und der Stadt Wolgast in den
Bereichen Tourismus und Freizeit dienen.
Hiervon sind insbesondere umfasst:
. die Werbung, touristische Vermarktung
und Öffentlichkeitsarbeit für die Destination
(Region) Insel Usedom;
. die Entwicklung, Planung und
Durchführung von Veranstaltungen, die der
Förderung des Tourismus dienlich sein
können;
. der Aufbau und Betrieb von Informations-,
GästeCard- und Reservierungssystemen;
. die Betreuung von Gästen insbesondere
durch Informations- und Auskunftsdienste
sowie der Verkauf von touristischen
Angeboten aller Art;
. die touristische Marktforschung,
Produktentwicklung und -gestaltung;
. die Errichtung und der Betrieb von
Einrichtungen, die dem Tourismus dienen;
wie z.B. Gästeinformationen;
. die Nutzung und Verwertung von
touristischen Marken und Rechten.
Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang
mit der Entwicklung handelt es sich um
Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse, die mit
besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und die im Interesse der
Allgemeinheit erbracht werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nicht-
gesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
kommunalrechtlichen Vorschriften des
Landes Mecklenburg-Vorpommern zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck gefördert
oder verwirklicht werden kann. Sie kann zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen.
Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen im
Wesentlichen für ihre Gesellschafter. Die
Geselllschaft kann im Rahmen vorhandener
Kapazitäten unter den jeweils geltenden
gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen
auch für andere Gebietskörperschaften und
andere juristische Personen des
öffentlichen Rechts erbringen, sofern der
Gesellschafrtszweck hierdurch nicht
beeinträchtigt wird.
Die Gesellschaft dient nicht
Erwerbszwecken, sondern verfolgt als
öffentliche Einrichtung der Insel Usedom
und deren Kommunen im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben
auch nicht gewerblicher Art und nimmt
hierzu deren allgemeine ideelle und
wirtschaftliche Interessen wahr.
Dementsprechend ist zur Förderung des
Gemeinwohls auch die Durchführung
verlustbringender Geschäfte und
Maßnahmen zulässig. Die Gesellschafter
übernehmen im gesetzlichen Rahmen die
hiermit der Gesellschaft entstehenden
Risiken bzw. Verluste. Die Gesellschaft ist
im Sinne von § 108 GWB berechtigt, im
geringen, rechtlich vertretbaren Umfang
auch für private Auftraggeber tätig zu sein. |
|
|
Einzelprokura:
Sturzwage, Anne, Sauzin, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2024 hat die
umfängliche Änderung des Gesellschaftsvertrages,
insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
03.09.2024
Kaffke |
HRB 5148: USEDOM TOURISMUS GMBH, Koserow, Hauptstraße 42, 17459 Koserow. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2021 hat neben weiteren umfangreichen Änderungen eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die temporäre Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die diskriminierungsfreie, allen Akteuren im Tourismusbereich zugutekommende und im allgemein wirtschaftlichen Interesse liegende Förderung des Tourismus im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast. Die Gesellschaft erbringt das Destinationsmarketing für die Insel Usedom und die Stadt Wolgast und nach Maßgabe gesonderter Auftragserteilung die Vermarktung des lokalen Wirtschaftsraumes im Hoheitsgebiet des jeweiligen Gesellschafters. Die Gesellschaft darf bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der Förderung des Tourismus auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen nicht speziell fördern. Einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen dürfen auch nicht spezielle Nutznießer der Tätigkeit der Gesellschaft sein. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere Aufgaben der touristischen Wirtschaftsförderung aus Gründen einer verbesserten Entwicklung der Destination Insel Usedom im Tourismus- und Freizeitbereich, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb der Insel Usedom und der Stadt Wolgast in den Bereichen Tourismus und Freizeit dienen. Hiervon sind insbesondere umfasst: . die Werbung, touristische Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit für die Destination (Region) Insel Usedom; . die Entwicklung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung des Tourismus dienlich sein können, . der Aufbau und Betrieb von Informations- und Reservierungssystemen; . die Betreuung von Gästen insbesondere durch Informations- und Auskunftsdienste sowie der Verkauf von touristischen Angeboten aller Art; . die touristische Marktforschung, Produktentwicklung und -gestaltung; . die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem Tourismus dienen; wie z.B. Gästeinformationen . die Nutzung und Verwertung von touristischen Marken und Rechten. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Die Gesellschaft nimmt im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 die Funktion einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Projektvorhabens "Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast" auf Basis des Förderprogramms "Eine Insel - ein Erholungsgebiet - ein Erhebungsgebiet" des Landes Mecklenburg-Vorpommern während der Laufzeit des Projektes wahr. Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der Insel Usedom und deren Kommunen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschafter übernehmen im gesetzlichen Rahmen die hiermit der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. Die Gesellschaft ist im Sinne von § 108 GWB berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein.
HRB 5148: USEDOM TOURISMUS GMBH, Koserow, Hauptstraße 42, 17459 Koserow. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Steuer, Michael, Krummin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Weitz, Henriette, Trassenheide, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5148: USEDOM TOURISMUS GMBH, Koserow, Hauptstraße 42, 17459 Koserow. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Steuer, Michael, Wolgast, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5148: USEDOM TOURISMUS GMBH, Koserow, Hauptstraße 42, 17459 Koserow. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und § 9 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die diskriminierungsfreie, allen Akteuren im Tourismusbereich zugutekommende und im allgemein wirtschaftlichen Interesse liegende Förderung des Tourismus im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast. Die Gesellschaft erbringt das Destinationsmarketing für die Insel Usedom und die Stadt Wolgast und nach Maßgabe gesonderter Auftragserteilung die Vermarktung des lokalen Wirtschaftsraumes im Hoheitsgebiet des jeweiligen Gesellschafters. Die Gesellschaft darf bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der Förderung des Tourismus auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen nicht speziell fördern. Einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen dürfen auch nicht spezielle Nutznießer der Tätigkeit der Gesellschaft sein. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere Aufgaben der touristischen Wirtschaftsförderung aus Gründen einer verbesserten Entwicklung der Destination Insel Usedom im Tourismus- und Freizeitbereich, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb der Insel Usedom und der Stadt Wolgast in den Bereichen Tourismus und Freizeit dienen. Hiervon sind insbesondere umfasst: - die Werbung, touristische Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit für die Destination (Region) Insel Usedom; - die Entwicklung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung des Tourismus dienlich sein können; - der Aufbau und Betrieb von Informations- und Reservierungssystemen; - die Betreuung von Gästen insbesondere durch Informations- und Auskunftsdienste sowie der Verkauf von touristischen Angeboten aller Art; - die touristische Marktforschung, Produktentwicklung und -gestaltung; - die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem Tourismus dienen; wie z.B. Gästeinformationen - die Nutzung und Verwertung von touristischen Marken und Rechten. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der Insel Usedom und deren Kommunen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschafter übernehmen im gesetzlichen Rahmen die hiermit der Gesellschaft ent-stehenden Risiken bzw. Verluste. Die Gesellschaft ist im Sinne von § 108 GWB berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bergmann, René, Zempin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Steuer, Michael, Wolgast, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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