HRB 10310 PI: UTC Windparkbetriebsgesellschaft Friedrichsgabekoog mbH, Friedrichsgabekoog, c/o Anne-Grete Loy, Am Kanal 2, 25764 Friedrichsgabekoog. Die Verschmelzung ist mit der am 21.10.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Oldenburg, HRB 207339) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 10310 PI: UTC Windparkbetriebsgesellschaft Friedrichsgabekoog mbH, Friedrichsgabekoog, c/o Anne-Grete Loy, Am Kanal 2, 25764 Friedrichsgabekoog. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die EWE ERNEUERBARE ENERGIEN GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 207339) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 10310 PI: UTC Windparkbetriebsgesellschaft Friedrichsgabekoog mbH, Friedrichsgabekoog, c/o Anne-Grete Loy, Am Kanal 2, 25764 Friedrichsgabekoog. Rechtsverhaeltnis: von Amts wegen ergänzt; Der mit der TorboWind Energie GmbH ( Amtsgericht Hannover, HRB 202698) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 12.12.2018 zum 31.12.2018 beendet.
HRB 10310 PI: UTC Windparkbetriebsgesellschaft Friedrichsgabekoog mbH, Friedrichsgabekoog, c/o Anne-Grete Loy, Am Kanal 2, 25764 Friedrichsgabekoog. Der mit der TurboWind Energie GmbH (Amtsgericht Hannover, HRB 202698) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2018 beendet.
HRB 10310 PI: UTC Windparkbetriebsgesellschaft Friedrichsgabekoog mbH, Friedrichsgabekoog, c/o Anne-Grete Loy, Am Kanal 2, 25764 Friedrichsgabekoog. Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Kastrop, Martina, * ‒.‒.‒‒, Hannover.
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