HRB 11268:UTV Projekt GmbH, Memmingen, Steinbogenstr. 24, 87700 Memmingen.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Atzger Artur Jürgen, Aichstetten, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11268:UTV Projekt GmbH, Memmingen, Steinbogenstr. 24, 87700 Memmingen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Atzger, Bastian Christopher, Aichstetten, * ‒.‒.‒‒.
UTV Umwelttechnik GmbH, Memmingen, Steinbogenstr. 24, 87700 Memmingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: UTV Projekt GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektmanagement, insbesondere die Planung und der Vertrieb von Anlagen und Anlagentechnik sowie zugehörige Beratungsleistungen und die Vermittlung solcher Geschäfte; die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Atzger, Elenore, Aichstetten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Atzger, Bastian Christopher, Aichstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die ACREMA GmbH mit dem Sitz in Erolzheim (Amtsgericht Ulm HRB 721331) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.