HRB 23519: UWS Unternehmensberatung GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 23519: UWS Unternehmensberatung GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Wolff, Sabine, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
HRB 23519: UWS Unternehmensberatung GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolff, Udo, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wolff, Sabine, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
UWS Unternehmensberatung GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Bestellt als Geschäftsführer: Wolff, Udo, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Boßmann, Horst Wilhelm, Schwalbach, * ‒.‒.‒‒.
UWS Unternehmensberatung GmbH, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2013 mit der Phoenix Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH mit dem Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 25066) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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