HRB 12537 PI: Ueckstoer GmbH, Ottenbüttel, Westermööler Weg 8, 25591 Ottenbüttel. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Grimm, Susan.
HRB 12537 PI: Ueckstoer GmbH, Sitz vormals: Wilster, Westermööler Weg 8, 25591 Ottenbüttel. Sitz der Firma jetzt: Ottenbüttel; Die Geschäftsanschrift ist geändert; Änderung zu Nr. 2: Wohnortänderung; Geschäftsführer: Grimm, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Ottenbüttel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Wohnortänderung; Geschäftsführer: Grimm, Susan, * ‒.‒.‒‒, Ottenbüttel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 ist der Sitz der Gesellschaft verlegt und der Gesellschaftsvertrage geändert in § 1.
HRB 12537 PI: Ueckstoer GmbH, Wilster, Neustadt 28, 25554 Wilster. Die Eintragung betreffend die Verschmelzung vom 25.11.2016 enthält eine Falschbezeichnung der übertragenen Gesellschaft und ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 25.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die UECKSTOER Limited mit Sitz in Bristol/Großbritannien (Companies House of Cardiff für England und Wales unter Nr. 06451554)auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzung der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor.
HRB 12537 PI: Ueckstoer GmbH, Wilster, Neustadt 28, 25554 Wilster. Auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 25.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die UECKERSTOER LIMITED mit Sitz in Bristol/Großbritannien (Companies House of Cardiff für England und Wales unter Nr. 06451554)auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzung des Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 12537 PI: Ueckstoer GmbH, Wilster, Neustadt 28, 25554 Wilster. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts Ueckstoer GmbH mit dem Sitz in Wilster/Deutschland (eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg, HRB 12537 PI hat den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 05.08.2016 zwischen ihr und der Private Limited englischen Rechts UECKSTOER Limited mit Sitz in Clifton, Bristol/Großbritannien (eingetragen beim Register des Companies House of Cardiff für England und Wales unter Nr. 06451554) zum Handelsregister eingereicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger: Minderheitsgesellschafter sind an der UECKSTOER Limited nicht beteiligt. Die Ueckstoer GmbH ist die alleinige Gesellschafterin der UECKSTOER Limited. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der UECKSTOER Limited sind daher nicht bekannt zu machen. Minderheitsgesellschaftern der Ueckstoer GmbH muss im Verschmelzungsplan kein Barabfindungsgebot gem. § 122 i UmwG gemacht werden, weil die Vorschrift ein Abfindungsangebot nur an Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft vorsieht. Auch der Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses nach §§ 122 h i.V.m. 14 Abs. 2, 15 UmwG steht nur Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft zu. Die Rechte der Gläubiger der Ueckstoer GmbH ergeben sich aus § 122 a UmwG i.V.m. § 33 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Ueckstoer GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Ueckstoer GmbH nach § 125 a UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Ueckstoer GmbH gemäß " 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmttelbar gegenüber der Ueckstoer Gmbh unter deren Geschäftsanschrift Neustadt 28, 25554 Wilster, geltend zu machen. Die Rechte der Gläubiger der UECKSTOER Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007 des englischen Rechts. Danach kann jeder Gläubiger der UECKSTOER Limited beim High Court, Chancery Division, The Royal Courts of Justice, Strand, London, England, WCA2 2LL, beantragen, dass das Gericht eine Gläubigerversammlung einberuft. Wenn das Gericht eine Gläubigerversammlung einberufen hat, muss der Verschmelzungsplan die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Gläubiger, die zugleich 75 % des Wertes aller Forderungen der anwesenden oder vertretenen Gläubiger repräsenterien, erhalten. Unter der vorgenannten Anschrift der Ueckstoer GmbH können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
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