HRA 12045: Uhlenbruck Energie GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Duisburger Str. 351, 45478 Mülheim an der Ruhr. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Uhlenbruck Management GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 28854).
HRA 12045: Uhlenbruck Energie GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Duisburger Str. 351, 45478 Mülheim an der Ruhr. (der Handel, die Verarbeitung, der Transport mit Waren aller Art, insbesondere mit Mineralöl- und chemischen Produkten, inkl. alternativ und regenerativ erzeugter Energieprodukte, Gasen und anderen Produkten der Energiewirtschaft, mit Schmierstoffen und Produkten der Wärmetechnik und die Bereitstellung und Lieferung von Wärme. Weiterhin der Erwerb, die Errichtung und das Betreiben von Tankstellen jeder Art und üblichen, angegliederten Geschäftszweigen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Handlungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Umschlag, die Einlagerung, Lagerung, Auslagerung, Mischung, Be- und Aufarbeitung von Mineralölen, Derivaten, Schmierstoffen, sonstigen Flüsigkeiten, Gasen und anderen Produkten der Energiewirtschaft, und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Duisburger Str. 351, 45478 Mülheim an der Ruhr. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PROVISTA Neunhundertvierundachtzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 140929). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Uhlenbruck Energie GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 24265) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.