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Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (HRB 6050) schwebend

Firmendaten

Anschrift
Elsa-Brandström-Str. 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05242/402923
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: uhlenburg-sicherheitssysteme.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6050
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Uhlenburg GmbH aus Rheda-Wiedenbrück ist im Handelsregister Gütersloh unter der Nummer HRB 6050 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Uhlenburg GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Uhlenburg GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 5

Calendar 22.08.2018
Löschung

HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinz Gerd Uhlenburg e.K. am 16.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 19.07.2018
Veränderung

HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Geschäftsanschrift: Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Heinz Gerd Uhlenburg e.K. (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7496) auftretenden Kaufmann Heinz Gerd Uhlenburg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 18.07.2018
Berichtigung

HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 06.09.2017 zu laufenden Nummer 2 Spalte 6 gelöscht.:

Calendar 20.06.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück HRB 6050 Erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 16. Juni 2018 Poggenpohl, Justizbeschäftigte (Name, Dienstbezeichnung) Amtsgericht Gütersloh Beschluss In der Handelsregistersache Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück wird das Verfahren zur Löschung des am 06.09.2017 eingetragenen Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 gemäß § 398 FamFG eingeleitet, weil dieser Beschluss gem. mittlerweile rechtskräftigen Beschlusses in dem Registerverfahren HRA 7496 vom 28.03.2018 aus Rechtsgründen nichtig ist. Das Amtsgericht beabsichtigt daher, die Eintragung vom 06.09.2017 im Handelsregister zu löschen wegen Unwirksamkeit. Es besteht Gelegenheit, binnen eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung geltend zu machen. Gütersloh, 16. Juni 2018 Dr. Rohde Richterin am Amtsgericht

Calendar 06.09.2017
Veränderung

HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2017 mit der Heinz Gerd Uhlenburg e.K. mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7496) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

22.08.2018
Registervorgang

Löschung 22.08.2018