HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinz Gerd Uhlenburg e.K. am 16.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Geschäftsanschrift: Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Heinz Gerd Uhlenburg e.K. (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7496) auftretenden Kaufmann Heinz Gerd Uhlenburg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 06.09.2017 zu laufenden Nummer 2 Spalte 6 gelöscht.:
HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück HRB 6050 Erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 16. Juni 2018 Poggenpohl, Justizbeschäftigte (Name, Dienstbezeichnung) Amtsgericht Gütersloh Beschluss In der Handelsregistersache Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück wird das Verfahren zur Löschung des am 06.09.2017 eingetragenen Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 gemäß § 398 FamFG eingeleitet, weil dieser Beschluss gem. mittlerweile rechtskräftigen Beschlusses in dem Registerverfahren HRA 7496 vom 28.03.2018 aus Rechtsgründen nichtig ist. Das Amtsgericht beabsichtigt daher, die Eintragung vom 06.09.2017 im Handelsregister zu löschen wegen Unwirksamkeit. Es besteht Gelegenheit, binnen eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung geltend zu machen. Gütersloh, 16. Juni 2018 Dr. Rohde Richterin am Amtsgericht
HRB 6050: Uhlenburg GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Elsa-Brandström-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2017 mit der Heinz Gerd Uhlenburg e.K. mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7496) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.