Uhren Wenig GmbH, Nürnberg (Merianstr. 26, 90409 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 02.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 19685).
Uhren Wenig GmbH, Nürnberg (Merianstr. 26, 90409 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Juwelier Bernhard van Wüllen GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19685) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.